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Ihre Ansprechpartnerin

Für Informationen zu unseren Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an unser Seminarteam.
Erste Fragen beantworten wir Ihnen gerne bereits hier

 

Stefanie Döhler
Seminarorganisation
T (0221) 400 88-15
F (0221) 400 88-77
seminar@rws-verlag.de

 

Veranstaltungsdetails

Praktiker-Webinar
Aus- und Absonderung im Insolvenzverfahren
[§ 15 FAO] [GOI]

Termin

Donnerstag, den 19. März 2026

Webinarzeit: Donnerstag, den 19. März 2026; von 9.30 bis 12.45 Uhr

Pause: 15 Minuten

Einwahl ab 9.00 Uhr

Ihr Referent

Christian M. Scholz ist Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bei Turner Rechtsanwälte in Hamburg

Teilnehmer:innen

Rechtsanwält:innen und qualifizierte Mitarbeiter:innen aus Insolvenzverwaltungskanzleien

Mitarbeiter:innen aus Rechtsabteilungen (Banken und Lieferanten) und Unternehmensjuristen

Gläubigervertreter

Themen

Im Rahmen der Absonderungsrechte Darstellung der zentralen Probleme bei der Begründung der Rechte (insb. zivilrechtliche Fragen der Bestimmtheit und Bestimmbarkeit)

Die Behandlung von Aus- und Absonderungsrechten im Eröffnungsverfahren (insb. § 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO),

Die Durchsetzung von Aussonderungsrechten nach Eröffnung, die Verwertung von Absonderungsrechten

Abschließender Überblick und Hinweise zu steuerlichen Problemen

Haben Sie noch Fragen? Hier gelangen Sie zu unserem FAQ-Bereich.

Kosten

329,90 € zzgl. MwSt. (= brutto 392,58 €)

Inkl. Teilnahmeunterlagen zum Download;

Eine Anleitung zur Teilnahme am Webinar, Codes zum Downloadzugang der Unterlagen sowie weitere Informationen erhalten Sie ca. zwei bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn an die in der Kontaktadresse angegebene E-Mail-Adresse.

Die Teilnahmeunterlagen stellen wir Ihnen zum Download zeitlich begrenzt zur Verfügung.

§ 15 FAO

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 3 Zeitstunden, die Sie Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO vorlegen können. Über die Anerkennung entscheidet Ihre Rechtsanwaltskammer.

GOI

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach GOI – Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung. Die Fortbildungsstunden werden im Rahmen der GOI-Zertifizierung vom Auditor der beauftragten akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft geprüft.

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